| AGB |
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Abweichende Regelungen bedürfen der Schriftform und gelten erst, wenn diese durch die Lauck UG (haftungsbeschränkt) schriftlich bestätigt sind. Eine Auftragsbestätigung muss spätestens 3 Werktage vor Durchführung der Dienstleistung bzw. Durchführung der Kampagne erfolgen. Die in der jeweiligen Auftragsbestätigung festgelegten Bedingungen sind für eine ordnungsgemäße Leistungserfüllung maßgeblich.
I. Zahlungsbedingungen 1. Die Zahlung hat durch den Auftraggeber sofort und ohne Abzug nach Erhalt der Rechnung zu erfolgen, bzw. entsprechend den vereinbarten Zahlungskonditionen. Weitere Vereinbarungen bedürfen der Schriftform und gelten erst, wenn diese durch Lauck UG (haftungsbeschränkt) schriftlich bestätigt sind. Eine etwaige Skontovereinbarung bezieht sich nicht auf Fahrt, Verpflegung, Fracht, Porto, Versicherung oder sonstige Versandkosten. Grundlage für die Abrechnung von Kampagnen ist das Reporting. Reporting-Reklamationen können nur während einer laufenden Kampagne gemacht werden. Nach Abschluss einer Kampagne und Erhalt des Endreportings können Reklamationen abrechnungs- und kompensationstechnisch nicht mehr berücksichtigt werden. 2. Bei außergewöhnlichen Vorleistungen kann eine angemessene Vorauszahlung in Höhe von mind. 40% des Auftragswertes oder Vorkasse verlangt werden. 3. Ist die Erfüllung des Zahlungsanspruches wegen einer nach Vertragsschluss eingetretenen oder bekannt gewordenen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Auftraggebers gefährdet, so kann der Auftragnehmer Vorauszahlung verlangen, noch nicht ausgelieferte Dienstleistungen zurückhalten sowie die Weiterarbeit einstellen. Diese Rechte stehen dem Auftragnehmer auch zu, wenn der Auftraggeber sich mit der Bezahlung von Lieferungen in Verzug befindet, die auf demselben rechtlichen Verhältnis beruhen. 4. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 4 %-Punkten über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu zahlen. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen. Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die bei normalem Verlauf erst später zu erfüllende Restschuld auch sofort fällig zu stellen. II. Vertragsschluss 1. Der Vertrag kommt zustande durch schriftliche Bestätigung des Auftrages mit Unterschrift des entscheidungsbefugten Ansprechpartners und Stempel. Mündliche oder fernmündliche Bestätigungen sich rechtlich nicht verbindlich. 2. Wird ein Auftrag nach Rücksendung der unterzeichneten Auftragsbestätigung storniert, stellen wir 20% des Auftragswertes als Stornogebühr und Aufwandsentschädigung in Rechnung, mindestens jedoch 500,00 Euro. III. Lieferung 1. Liefertermine sind nur gültig, wenn sie vom Auftragnehmer ausdrücklich schriftlich bestätigt werden. Bei der Durchführung von Dienstleitungen erhält der Kunde spätestens nach 7 Werktagen ein ausführliches Reporting. 2. Gerät der Auftragnehmer in Verzug, so ist ihm zunächst eine angemessene Nachfrist zu gewähren. Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten. § 361 BGB bleibt unberührt. 3. Betriebsstörungen - sowohl im Betrieb des Auftragnehmers als auch in dem eines Geschäftspartners - insbesondere Streik, Aussperrung sowie alle sonstigen Fälle höherer Gewalt, berechtigen nicht zur Kündigung des Vertragsverhältnisses. Die Grundsätze über den Wegfall der Geschäftsgrundlage bleiben unberührt. 4. Besteht der Kunde trotz der von ihm zu vertretenden Terminverzögerungen auf umgehende Bearbeitung und muss aus Zeitgründen von Qualitätskontrollen abgesehen werden, haften wir nicht für Qualitätsbeanstandungen. IV. Adressvermittlung Wir vermitteln als Makler Adresskollektionen für Werbezwecke. Sofern wir solche Vermittlungsleistungen erbringen, gelten die nachfolgenden Bedingungen: Verhältnis Lauck UG (haftungsbeschränkt) – Adresseigentümer – Adressnutzer Der Adresseigentümer verfügt über Adresslisten, die für Direktwerbeaussendungen interessant sein können. Lauck UG (haftungsbeschränkt) verfügt als Makler über Kundenkontakte zu Firmen, die derartige Adresslisten zu Werbe-Zwecken „anmieten“. Die Mieter (Adressnutzer) derartiger Adressstämme bekommen die Adresslisten nicht in körperlicher Form. Im Falle einer Anmietung verbleiben die Adressen in der Regel außerhalb des Herrschaftsbereiches des Mieters. Andere Vertragsmodelle sind zwischen Adresseigentümer und Adressnutzer zu vereinbaren. Der Adressnutzer akzeptiert, dass der Vertrag unmittelbar zwischen Adresseigentümer und ihm zustande kommt. Der Adressnutzer ist auch damit einverstanden, dass der Adresseigentümer ohne Angabe von Gründen den Vertragsabschluss verweigern kann. Nur auf ausdrückliche Nachfrage des Adressnutzers werden wir dem Adressnutzer Name und Adresse des Listeigentümers mitteilen. Als Makler von Adresskollektionen übernimmt die Lauck UG (haftungsbeschränkt) keine durch Retouren entstandenen Kosten. Beauftragt der Mieter ein drittes Unternehmen mit der Weiterverarbeitung der Adressen, so hat er dieses auf die Einhaltung der BDSG hin zu verpflichten. Für jeden Fall des Missbrauchs trägt der Mieter die volle Haftung. Anschriften von Personen, die auf die Werbung des Mieters bestellen oder Angebote anfordern, gehen in dessen Eigentum über. Soweit nicht eine ausdrückliche Genehmigung des Eigentümers vorliegt, darf in der Werbung des Mieters kein Hinweis auf die Herkunft des Adressmaterials enthalten sein. Wir haften als Makler nicht für mit Mängeln behafteten Adressen und Telefonnummern. Wir übernehmen keine Gewähr für die Richtigkeit der vom Eigentümer gemachten Angaben und Zusicherungen. Evtl. Regressansprüche sind vom Adressmieter unmittelbar gegenüber dem Adresseigentümer geltend zu machen. Ausdrücklich erkennen die Adressnutzer und Adresseigentümer diese Regelung an und verpflichten sich im direkten Verhältnis evtl. Schadenersatzansprüche zu regulieren. V. Ablehnungsbefugnis Lauck UG (haftungsbeschränkt) besitzt das Recht, jederzeit Aufträge abzulehnen oder bereits laufende Kampagnen abzubrechen. Im letzteren Fall erhält er Auftraggeber für den noch nicht erbrachten Teil der Kampagne die vereinbarten Konditionen zurückerstattet. VI. Eigentumsvorbehalt Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers. VII. Rechtegewährleistung Der Auftraggeber gewährleistet und sichert zu, dass er alle zur Durchführung der Dienstleistung erforderlichen Rechte besitzt. Der Auftraggeber stellt Lauck UG (haftungsbeschränkt) von allen Ansprüchen Dritter frei, die wegen der Verletzung wettbewerbsrechtlicher, strafrechtlicher, urheberrechtlicher und sonstiger gesetzlicher Bestimmungen diesem entstehen können. Die Freistellung erstreckt sich auch auf die bei der notwendigen Rechteverteidigung gegenüber Dritten entstehende Kosten. VIII. Anlieferung von Werbemitteln Für die Durchführung der Dienstleistungen ist eine vorherige Anlieferung des Werbemittels von 3 Tagen erforderlich. Im Falle einer verspäteten Werbemittelanlieferung ist eine ordnungsgemäße Erfüllung der Kampagne nicht mehr garantiert und eine Rückvergütung in Form einer Gutschrift nicht möglich. Der Auftraggeber ist verantwortlich für die vollständige Anlieferung einwandfreier, geeigneter Werbemittel bis spätestens drei Werktage vor dem operativen Kampagnen-Start. Etwaige Abweichungen sind mit Lauck UG (haftungsbeschränkt) unverzüglich schriftlich oder per Email abzustimmen. IX. Freigabe Vor der Durchführung von Dienstleistungen hat der Auftraggeber die Workflow-Protokolle auf die Richtigkeit des Inhalts zu prüfen und freizugeben und etwaige Mängel unverzüglich zu rügen. Unterlässt der Auftraggeber die Mängelrüge, so gilt die Durchführung als genehmigt. X. Haftung Fehler bei der Datenverarbeitung, bei denen uns bzw. unseren Erfüllungsgehilfen ein Verschulden zur Last fällt, werden von uns, soweit möglich, kostenlos berichtigt. Ist eine Berichtigung nicht möglich, so ist unsere Haftung auch hier bis zu Höhe des Rechnungsbetrages für den Auftrag begrenzt. Die Haftungsbegrenzung entfällt, soweit uns bzw. unseren Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Beanstandungen wegen fehlerhaften Leistungen sind uns nach Kenntnisnahme durch den Kunden unverzüglich mitzuteilen. In jedem Fall ist uns die Möglichkeit einer Nachbesserung einzuräumen. Bei allen weiteren Ansprüchen, gleich aus welchem Rechtsgrund, soweit diese in den vorliegenden Bedingungen nicht geregelt sind, haften wir stets nur, soweit wir bzw. unsere Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu vertreten haben. XI. Teilnichtigkeit Sollte eine der vorangegangenen Bestimmungen nichtig sein oder werden, so betrifft dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. XII. Anwendbares Recht Auf alle Rechtsbeziehungen Lauck UG (haftungsbeschränkt) findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Erfüllungsort ist der Firmensitz der Lauck UG (haftungsbeschränkt). Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist bei Klagen Gerichtsstand der Lauck UG (haftungsbeschränkt). Soweit Ansprüche der von Lauck UG (haftungsbeschränkt) nicht im Mahnverfahren geltend gemacht werden, bestimmt sich der Gerichtsstand bei Nichtkaufleuten nach deren Wohnsitz. Ist der Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt des Auftraggebers, auch bei Nichtkaufleuten, im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt und hat der Auftraggeber nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand der Sitz von Lauck UG (haftungsbeschränkt) vereinbart.
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